Garantieabwicklung
Worldwide Extended Warranty (WEW)
Seit 01. Januar 2008 bietet die Hardy & Greys, die neue Worldwide Extended Warranty (WEW) an.
Im Anschluss an die gesetzliche Gewährleistungsfrist (24 Monate) wird bei Reklamationen eine
Pauschale von 35,- Euro pro defekten Teil für Abwicklung und Transport erhoben.
Zusätzlich wird eine Gebühr von 10% der aktuellen bzw. letzten Unverbindlichen Preisempfehlung per Teil erhoben.
Die WEW gilt für alle Hardy, Greys und Chub Carbon Ruten.
Diese Garantie gilt für den Erstbesitzer.
Um die WEW zu aktivieren, ist eine Registrierung notwendig.
1.) Erstbesitzer müssen sich innerhalb von 60 Tagen ab dem Kaufdatum registrieren,
hierbei gehen Sie wie folgt vor:
Online-Registrierung im Internet unter www.hardygreys.com
2.) Original Kaufbeleg bitte sorgsam aufbewahren
(Gilt als Nachweis über den Erstbesitz)
3.) Der Erstbesitzer erhält die WEW-Garantie für eine Höchstdauer von 30 Jahren.
Die Garantie bezieht sich auf Beschädigungen aller Art, schließt jedoch normale Abnutzung,
Verlust und mutwillige Zerstörung aus.
Ferner behält der Hersteller sich das Recht vor, nicht mehr aktuelle Produkte durch
andere gegen einen Sonderpreis zu ersetzen, sofern keine Ersatzteile mehr verfügbar sind.
Ersatzteile können in Farbe und Material vom Originalprodukt abweichen.
4.) Kosten
Es wird eine Gebühr von 35,- Euro per Reklamation erhoben.
Zusätzlich wird eine Gebühr von 10% von der aktuellen oder letzten
Unverbindlichen Preisempfehlung pro Teil berechnet.
Grundlage für die Berechnung ist die Österr. UVP Preisliste von Hardy u. Greys.
5.) Hardy & Greys Ltd. behält sich das Recht vor, die Gebühren ohne vorherige Ankündigung zu erhöhen.
6.) Der Eigentümer muss die genannten Anweisungen für Garantieleistungen befolgen.
7.) Der Kunde ist zuständig für die Kosten die für den Transport/Versicherung
zu Hardy & Greys bzw. Fischerwelt entstehen.
8.) Das Recht des Erstbesitzers ist nicht übertragbar.
9.) Hardy & Greys Ltd. hat das Recht frei zu entscheiden, ob ein Produkt repariert oder umgetauscht wird.
10.) Bei Produkten, die nicht mehr im laufenden Programm sind und kein Ersatz mehr geleistet
werden kann wird dem Verbraucher ein vergleichbares, neues Produkt zum Sonderpreis angeboten.
In diesem Fall wird die Gebühr von 35,- Euro erhoben, plus 10 % von der aktuellen
oder letzten Unverbindlichen Preisempfehlung per Teil.
Maximal kommen jedoch 50% der aktuellen oder letzten Unverbindlichen Preisempfehlung zur Berechnung.
Sollten Sie dazu noch Fragen haben, senden Sie uns Ihre
Anfrage unter office@fischerwelt.at
